
Terrassenüberdachung –
Brauche ich eine Baugenehmigung?
Terrassenüberdachung –
Brauche ich eine Baugenehmigung?
Bei einem beheizten Wohnwintergarten ist die Sachlage recht eindeutig. Ohne eine vorherige Baugenehmigung geht hier nichts. Ein Wintergarten ist eben eine echte Haus-Erweiterung. Doch wie sieht es eigentlich mit einer Terrassenüberdachung oder einem Glashaus aus?
Darf sich jeder – unter Berücksichtigung der Abstandsregel – eine Überdachung auf die vorhandene Terrasse setzen? In diesem Beitrag haben wir Ihnen die wichtigsten Fakten zusammengestellt.
Für einen Wohnwintergarten müssen Sie immer eine Baugenehmigung haben
Baugenehmigung ja oder nein?
Es ist ja kein Geheimnis. Die Bürokratie in Deutschland ist zu Recht berühmt-berüchtigt. Der Gesetzes-Dschungel mitunter nervenaufreibend. Denn einige Gesetze sind weder eindeutig noch einheitlich. So gibt es insbesondere im Baurecht äußerst unterschiedliche Regelungen – je nach dem, wo Sie wohnen.
Dabei ist nicht nur entscheidend in welchem Bundesland Sie leben. Sondern sogar, in welcher Region und Gemeinde. Denn auch hier wird das Baurecht äußerst unterschiedlich ausgelegt. Hinzu kommen die regionalen Besonderheiten Ihres Grundstücks und Ihrer Bausituation. Doch keine Sorge, dies hört sich meist schlimmer an, als es in der Praxis dann tatsächlich ist. Denn in vielen Fällen benötigen Sie gar keine Baugenehmigung für Ihre Terrassenüberdachung.
Ob Sie eine Baugenehmigung für Ihr Terrassendach benötigen, hängt also von folgenden Faktoren ab:
- In welchem Bundesland bzw. welcher Gemeinde Sie leben. Davon hängt der Umfang eines genehmigungsfreien Bauvorhabens ab.
(Wie hoch & wie viele Quadratmeter?) - Individuelle Faktoren bzgl. Grundstück.
(Bsp.: Unterschreitung des Mindestabstandes zum Nachbar-Grundstück) - Ist das geplante Terrassendach oder Glashaus Teil eines genehmigungspflichtigen Bauvorhabens?
Nicht immer brauchen Sie für ein Terrassendach eine Baugenehmigung
Welche Regelung gilt in meinem Bundesland?
Ob mit oder ohne Baugenehmigung: Grundsätzlich gilt, Sie müssen die privaten Rechte Ihrer Nachbarn sowie die regionalen Vorschriften des öffentlichen Baurechts einhalten. Ob Ihr Bauvorhaben genehmigungspflichtig ist, kann Ihnen in der Regel ihr Wintergarten-Spezialist beantworten. Auch wir kennen die gesetzlichen Gegebenheiten in unserer Ziel-Region. Im Zweifel hilft natürlich die Nachfrage beim örtlichen Bauamt.
Nordrhein-Westfalen
Regelung seit Juli 2018: Bis zu einer Fläche von 30 m² und einer Tiefe von 4,5 m brauchen Sie in NRW keine amtliche Baugenehmigung für Ihre Terrassenüberdachung.
Zur Bauordnung für das Land NRW
Saarland
Im Saarland dürfen Sie mit einer Fläche von 36 m² zwar größer werden. Jedoch nur in der maximalen Breite. Denn ab einer Tiefe von 4 m ist Ihr Bauvorhaben Baugenehmigungspflichtig.
Zur Bauordnung für das Saarland
Rheinland-Pfalz
Hier wird ein anderer Maßstab angesetzt. Bis zu 50 m³ unbeheizter Raum beispielsweise auf Ihrer Terrasse ist hier genehmigungsfrei.
Zur Bauordnung für Rheinland-Pfalz
Trotz dieser grundlegenden Regelungen ist es aus unserer Sicht immer empfehlenswert, sich beim zuständigen Bauamt die amtliche Bestätigung geben zu lassen, dass Sie keine Baugenehmigung benötigen. Und dies am besten schriftlich. Denn wie eingangs erwähnt, spielt in vielen Gemeinden nicht nur die Größe der Terrassenüberdachung eine Rolle, sondern beispielsweise auch die Abstandsregelung. Welchen Baustoff Sie für Ihr neues Terrassendach vorgesehen haben, ist jedoch überall unerheblich.
Bauen ohne Baugenehmigung – Das müssen Sie trotzdem beachten
Auch wenn der Bau Ihres geplanten Glashauses oder Dachs keiner Baugenehmigung bedarf, können Sie nicht Schalten und Walten, wie es Ihnen beliebt. Ihr Wintergarten-Spezialist wird Ihnen hier weiterhelfen können. Im Zweifel gibt Ihnen Ihr Bauamt Auskunft, worauf Sie achten müssen. Im Regelfall ergeben sich diese Faktoren aus dem öffentlich-rechtlichen Baurecht Ihrer Gemeinde oder Stadt und allgemeinen Sicherheitsaspekten.

Folgende Faktoren sollten Sie bei der Planung Ihrer Terrassenüberdachung berücksichtigen:
- Bebauungsplan Ihrer Wohngegend
- Mindestabstände zu den Nachbargrundstücken
(i.d.R. 3 m) - Möglicherweise Denkmalschutz
- Statik & Schneelastgrenzen
- Grundlegende Brandschutzbestimmungen
- Nur zugelassene & geprüfte Baustoffe
Haben meine Nachbarn ein Mitspracherecht?
Eine häufig gestellte Frage in unserem Beratungsalltag. Und ein ungemein wichtiger Punkt beim Bau einer Terrassenüberdachung. Denn allzu oft sind nicht abgesprochene bauliche Veränderungen ein Stein des Anstoßes für die benachbarten Anwohner.
Unser dringender Rat: Vertrauen Sie nicht darauf, dass die Nachbarn schon nichts dagegen haben werden. Das haben sie zwar in aller Regel auch nicht. Informiert oder gefragt werden, möchte jedoch jeder gern. Lassen Sie sich idealerweise die Zustimmung Ihrer Nachbarn schriftlich geben. Auch bei nicht genehmigungspflichtigen Aufbauten. So vermeiden Sie von vorne herein jeden möglichen Streitpunkt.
Vor der Auftragsvergabe: Setzen Sie auf den offenen Dialog mit Ihren Nachbarn
KALVERKAMP-TIPP: Sollte Ihre geplante Terrassenüberdachung doch zu den wenigen gehören, die eine behörtliche Baugenehmigung benötigen, brauchen Sie trotzdem nicht verzagen. Oder gar die Flinte ins Korn werfen. Ihr Wintergarten-Spezialist wird sie aktiv bei dem Prozess unterstützen. Und Ihnen bereits vorher sagen können, ob Ihre Ideen eine Aussicht auf Genehmigung haben oder nicht…
Am besten arbeiten Sie bereits an diesem Punkt mit einem professionellen Planer zusammen. Und fragen Sie beim Bauamt nach Formularen für ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren. Dieses kann normalerweise für alle Bauvorhaben außer für Sonderbauten zum Einsatz kommen.
Folgende Unterlagen benötigt Ihr Bauamt i.d.R. für eine Genehmigung:
- Bauantragsformular
- Detaillierte Beschreibung des Bauvorhabens mit Bauzeichnung
- Kostenkalkulation
- Professionelle statische Berechnung
- Aktuellen Lageplan Ihres Grundstücks (Diesen erhalten Sie vom Vermessungsamt)
Augen zu und durch?!
Keinesfalls sollten Sie einfach ohne Genehmigung losbauen. Und darauf hoffen, dass es nicht auffällt. Falls nämlich doch, drohen Ihnen nicht nur saftige Bußgelder. Das Bauamt kann sogar auf den Rückbau oder Abriss bestehen.
Gehen Sie also lieber auf Nummer Sicher. Wenden Sie sich beispielsweise an unsere Fachberater. Denn aufgrund unserer langjährigen Erfahrung, können wir in der Regel bereits vorab sagen, ob Ihr Vorhaben Baugenehmigungspflichtig sein wird. Oder ob Sie um eine Bauantrag herum kommen können.
In jedem Fall stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Auch während der Planungs- und Beantragungsphase. Und wir können Ihnen versichern: Der kleine organisatorische Aufwand lohnt sich allemal. Wenn Sie das erste Mal in Ihrem wunderschönen Glashaus sitzen, ist alle Bürokratie schnell wieder vergessen. 🙂
Der Weg zum Bauamt wird sich lohnen!

Ihr Ansprechpartner
Haben Sie Fragen zum Thema Baugenehmigung? Sind Sie unsicher, welche Regelungen für Sie zutreffen würden? Sprechen Sie uns an. Wir sind an Ihrer Seite!
Lars Becker
Kundenberatung
Tel. +49 (0)6531 6978
lars.becker@kalverkamp-wintergarten.de